Landesregierung Brandenburg

Staatliche Anerkennung von Erholungsorten

Aktuelle Fassung

Mit dem Anerkennungsschreiben vom 02.04.1998 wurde der Gemeinde Burg/Spreewald gemäß Brandenburgischem Kurortegesetz (BbgKOG) das unbefristete Prädikat “Staatlich anerkannter Erholungsort” am 03.04.1998 verliehen.

Mit dem Anerkennungsschreiben vom 20.04.1998 wurde der Stadt Rheinsberg gemäß Brandenburgischem Kurortegesetz (BbgKOG) das unbefristete Prädikat “Staatlich anerkannter Erholungsort” am 24.04.1998 verliehen.

Mit dem Anerkennungsschreiben vom 17.07.1998 wurde der Stadt Templin gemäß Brandenburgischem Kurortegesetz (BbgKOG) das unbefristete Prädikat “Staatlich anerkannter Erholungsort” am 17.07.1998 verliehen.

Mit dem Anerkennungsschreiben vom 17.07.1998 wurde der Gemeinde Goyatz gemäß Brandenburgischem Kurortegesetz (BbgKOG) das unbefristete Prädikat “Staatlich anerkannter Erholungsort” am 17.07.1998 verliehen.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 12. August 1998 ABl./98, [Nr. 34], S. 740

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