Ergänzung des Grundsatzbeschlusses Nr. 23 des Landespersonalausschusses
Aktuelle Fassung
Der Landespersonalausschuß hat in seiner Sitzung vom 22. Juli 1998 folgenden ergänzenden Beschluß gefaßt:
Der Grundsatzbeschluß Nr. 23 vom 29. April 1998 (ABI. S. 511) gilt auch für Lehrkräfte des Landes Brandenburg mit einer Lehrbefähigung nach dem Recht der ehemaligen DDR, die
- am 31. Dezember 1996 unbefristet vollbeschäftigt waren, deren Übernahme in ein Beamtenverhältnis mit dem An-spruch auf einen vollen Beschäftigungsumfang bis zu diesem Zeitpunkt jedoch unmöglich war, weil ihnen, bedingt durch das Absinken der Schülerzahlen in den Jahren 1996/97 sowie der Fächerbedarfsprognose, eine dauerhafte Vollbeschäftigung nicht garantiert werden konnte;
- vor dem 31. Dezember 1996 aus dem Schuldienst eines an- deren Bundeslandes im Wege des Lehrerquotentauschver-fahrens übernommen wurden und deshalb die in Nummer 1 Buchstabe c geforderte Dienstzeit nur teilweise als Lehrer im Schuldienst des Landes Brandenburg abgeleistet haben.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 22. Juli 1998 | ABl./98, [Nr. 30], S. 689 | |
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