Verleihung der Zusatzbezeichnung Fontanestadt (Stadt Neuruppin)
Aktuelle Fassung
Das Ministerium des Innern hat in Anwendung von § 11 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg vom 15. Oktober 1993 (GVBl. I S. 398) die Zusatzbezeichnung
Fontanestadt
für die Stadt Neuruppin mit Wirkung vom 1. Mai 1998 verliehen.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 11. März 1998 | ABl./98, [Nr. 13], S. 407 | |
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