Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Einführung der Nivellementrichtlinie Bbg als verbindliche Fachvorschrift für die Erhaltung und den Nachweis des Höhenfestpunktfeldes im Land Brandenburg

Historische Fassung

Die Richtlinie über die Einrichtung, die Erhaltung und den Nachweis des Höhenfestpunktfeldes im Land Brandenburg (Nivellementrichtlinie Bbg) wird eingeführt. Sie ist ab sofort anzuwenden und ersetzt die bisher sinngemäß anzuwendenden Regelungen des Runderlasses des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 29. Juni 1993 - II C 3 - 4212 (NivP-Erl.).

Das Landesvermessungsamt vertreibt die Nivellementrichtlinie Bbg.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 25. März 1998 ABl./98, [Nr. 19], S. 482
Außer Kraft getreten am 21. Juli 2021 durch Raumbezugserlass des MIK vom 21. Juli 2021

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