Landesregierung Brandenburg

Erlaß des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen zur Übertragung der Zuständigkeit für die Bearbeitung von Förderaufgaben

Aktuelle Fassung
  1. Die Zuständigkeit für die Umsetzung der durch die Abteilung ”Gleichstellung, Frauen und Familie” erarbeiteten Förderprogramme wird dem Landesamt für Soziales und Versorgung übertragen.

    Unter dem Vorbehalt der Einzelentscheidung umfaßt die Zuständigkeit des Landesamtes für Soziales und Versorgung die Prüfung der Förderanträge, die Erteilung der Förderbescheide, die Mittelbewirtschaftung und die Prüfung der Verwendungsnachweise.
  2. Die Aufgabenübertragung erfolgt mit Wirkung vom 1. Januar 1998.
Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 1. November 1997 ABl./97, [Nr. 49], S. 968

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