Landesregierung Brandenburg

Landespflegeplan

Aktuelle Fassung

Der Landespflegeplan gemäß § 3 Abs. 1 und 2 Landespflegegesetz, zuletzt veröffentlicht mit Stand vom 1. April 1997 (ABl. S. 758), wird nach Aktualisierung und Ergänzung mit Stand vom 1. Oktober 1997 fortgeschrieben. Er beinhaltet

  • teilstationäre und vollstationäre Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Kurzzeitpflege und Plätze des Betreuten Wohnens im Heim für alte Menschen in der Anlage I (A-Projekte)
  • teil- und vollstationäre Einrichtungen einschließlich Plätze der Kurzzeitpflege und Kurzzeitplätze für behinderte Menschen in der Anlage II (B-Projekte)
    und
  • vollstationäre Einrichtungen für psychisch Kranke und chronisch abhängigkeitskranke Menschen in der Anlage III (C-Projekte).

Der Landespflegeplan wird weiterhin fortgeschrieben.

Anmerkung: Die Anlagen wurden nicht aufgenommen.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 1. Oktober 1997 ABl./98, [Nr. 23], S. 544

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