Landesregierung Brandenburg

Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung über die zweite Verlängerung der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Regierung des Landes Brandenburg und der Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Steuerverwaltung, des Haushalts- und Kassenwesens und der Festsetzung und Zahlbarmachung der Bezüge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes vom 30. April 1991

Aktuelle Fassung

Die in Potsdam am 21. Januar 1997 unterzeichnete Verwaltungsvereinbarung über die zweite Verlängerung der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Regierung des Landes Brandenburg und der Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Steuerverwaltung, des Haushalts- und Kassenwesens und der Festsetzung und Zahlbarmachung der Bezüge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes vom 30. April 1991 ist am 1. Januar 1997 in Kraft getreten.

Die Vereinbarung wird nachstehend veröffentlicht.

Potsdam, den 1. April 1997

Die Ministerin der Finanzen

Dr. Wilma Simon

Verwaltungsvereinbarung über die zweite Verlängerung der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Regierung des Landes Brandenburg und der Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Steuerverwaltung, des Haushalts- und Kassenwesens und der Festsetzung und Zahlbarmachung der Bezüge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes vom 30. April 1991

  1. Die Verwaltungsvereinbarung zwischen der Regierung des Landes Brandenburg und der Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Steuerverwaltung, des Haushalts- und Kassenwesens und der Festsetzung und Zahlbarmachung der Bezüge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes vom 30. April 1991 wird gemäß Artikel 8 über den 31. Dezember 1996 hinaus bis zum 31. Dezember 1998 verlängert.
  2. Mit Inkrafttreten der Verwaltungsvereinbarung vom 22. Februar 1995 zur Zusammenarbeit des Landes Brandenburg mit dem Land Nordrhein-Westfalen auf dem Gebiet der Festsetzung und Zahlbarmachung der Bezüge ist die Ziffer 2 des Artikels 4 der in Nr. 1 genannten Vereinbarung entfallen.
  3. Diese Vereinbarung tritt am 1. Januar 1997 in Kraft.

Potsdam, Düsseldorf,

den 21. Januar 1997 den 28. Januar 1997

Für die Landesregierung Für die Landesregierung
Brandenburg Nordrhein-Westfalen

Die Ministerin der Finanzen Der Finanzminister

Dr. Wilma Simon Heinz Schleußer

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 1. April 1997 ABl./97, [Nr. 20], S. 390

Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen