Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Stadt Ludwigsfelde und der Gemeinde Siethen
Aktuelle Fassung
Der Minister des Innern hat in Anwendung von § 9 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg vom 15. Okto-ber 1993 (GVBl. I S. 398) die Vereinbarung
der Gemeinde Siethen (Amt Ludwigsfelde-Land/Land-kreis Teltow-Fläming)
und
der Stadt Ludwigsfelde (Landkreis Teltow-Fläming)
vom 22. November 1995 über die Änderung der ge-meinsamen Gemeindegrenze genehmigt.
Entsprechend dieser Vereinbarung ist das im Lageplan zur Vereinbarung (Anlage) ausgewiesene und mit um-laufenden Buchstaben A, B, C, D, E, F, G, A eingezeichnete Grundstück der Flur 4 der Gemarkung Siethen, das ein Teil der Flurstüc-ke 3/2, 6 und 18/2 ist und das Gebiet der Neckar-Straße 45 bis 49 betrifft, aus der Gemeinde Siethen ausgegliedert und der Stadt Ludwigsfelde mit Wirkung vom 1. Januar 1997 zu-geord-net.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 18. September 1996 | ABl./96, [Nr. 26], S. 558 | |
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