Landesregierung Brandenburg

Beschluß des Landespersonalausschusses Brandenburg über die Aufhebung und Verlängerung von Grundsatzbeschlüssen

Aktuelle Fassung

Der Landespersonalausschuß hat in seiner Sitzung am 13. November 1996 nachstehenden Beschluß gefaßt:

  1. Der Grundsatzbeschluß Nr. 2 vom 11. März 1992 (ABl. S. 743) wird aufgehoben.
  2. Der Grundsatzbeschluß Nr. 17 vom 8. März 1995 (ABl. S. 351) mit Ausnahme der Abschnitte II. und III. wird bis zum 31. Dezember 1998 verlängert.
  3. Der Grundsatzbeschluß Nr. 18 vom 12. Juli 1995 (ABl. S. 765) mit Ausnahme des Abschnittes IV. wird bis zum 31. Dezember 1998 verlängert.
Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 13. November 1996 ABl./96, [Nr. 56], S. 1166

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