Beschluß des Landespersonalausschusses Brandenburg über die Aufhebung und Verlängerung von Grundsatzbeschlüssen
Aktuelle Fassung
Der Landespersonalausschuß hat in seiner Sitzung am 13. November 1996 nachstehenden Beschluß gefaßt:
- Der Grundsatzbeschluß Nr. 2 vom 11. März 1992 (ABl. S. 743) wird aufgehoben.
- Der Grundsatzbeschluß Nr. 17 vom 8. März 1995 (ABl. S. 351) mit Ausnahme der Abschnitte II. und III. wird bis zum 31. Dezember 1998 verlängert.
- Der Grundsatzbeschluß Nr. 18 vom 12. Juli 1995 (ABl. S. 765) mit Ausnahme des Abschnittes IV. wird bis zum 31. Dezember 1998 verlängert.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 13. November 1996 | ABl./96, [Nr. 56], S. 1166 | |
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