Landesregierung Brandenburg

Landespflegeplan

Aktuelle Fassung

Der Landespflegeplan gemäß § 3 Abs. 1 und 2 Landespflegegesetz, zuletzt veröffentlicht mit Stand vom 1. März 1996 (ABl. S. 557), wird nach Aktualisierung und Ergänzung mit Stand vom 1. September 1996 fortgeschrieben. Er beinhaltet

  • teilstationäre und vollstationäre Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Kurzzeitpflege und Plätze des Betreuten Wohnens im Heim für alte Menschen in der Anlage I (A-Projekte),
  • teil- und vollstationäre Einrichtungen einschließlich Plätze der Kurzzeitpflege und Kurzzeitplätze für behinderte Menschen in der Anlage II (B-Projekte)
    und
  • vollstationäre Einrichtungen für psychisch Kranke und chronisch abhängigkeitskranke Menschen in der Anlage III (C-Projekte).

Der Landespflegeplan wird weiter fortgeschrieben.

Anmerkung: Die Anlagen wurden nicht aufgenommen.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 1. September 1996 ABl./97, [Nr. 12], S. 160

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