Veränderung der Gemeindegrenze zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und der Gemeinde Golm
Aktuelle Fassung
Der Minister des Innern hat in Anwendung von § 9 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg vom 15. Okto-ber 1993 (GVBl. I S. 398, 402) die Vereinbarung zur Gebiets-ände-rung zwischen der Gemeinde Golm (Amt Werder, Land-kreis Potsdam-Mittelmark) und der Landeshauptstadt Potsdam vom 19.06.1995 genehmigt.
Entsprechend dieser Vereinbarung wird das Grundstück Gemar-kung Golm, Flur 1, Flurstück 200 aus der Gemein-de Golm ausgegliedert und der Landeshauptstadt Potsdam mit Wirkung vom 01.04.1996 zugeordnet.
Der Verlauf der neuen Gemeindegrenze liegt an der Gren-ze zwischen dem Flurstück 200 und den Flurstücken 201 und 202 der Flur 1 der Gemarkung Golm und der Borni-mer Chaussee.
Dementsprechend ändert sich der Verlauf der gemeinsamen Grenze zwischen der kreisfreien Stadt Potsdam und dem Land-kreis Potsdam-Mittelmark.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 27. März 1996 | ABl./96, [Nr. 20], S. 423 | |
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