Staatliche Anerkennung von Erholungsorten
Aktuelle Fassung
Mit Anerkennungsschreiben vom 07.02.1996 wurde der Stadt Müllrose und der Gemeinde Burg gemäß § 16 Abs. 2 des Brandenburgischen Kurortegesetzes (BbgKOG) die vorläufige Anerkennung als Erholungsort verliehen.
Mit Anerkennungsschreiben vom 22.03.1996 wurde der Gemeinde Waldsieversdorf gemäß § 16 Abs. 2 BbgKOG die vorläufige staatliche Anerkennung als Erholungsort verliehen.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 4. März 1996 | ABl./96, [Nr. 20], S. 423 | |
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