Landesregierung Brandenburg

Verlegung des Sitzes des Amtes Schenkendöbern

Aktuelle Fassung

Der Minister des Innern hat in Anwendung von § 1 Abs. 3 der Amtsordnung für das Land Brandenburg vom 15. Oktober 1993 (GVBl. I S. 398, 450) seine Zustimmung zur Verlegung des Sitzes des Amtes Schenkendöbern (Amtsblatt 1992 S. 1910) erteilt:

Der Sitz des Amtes Schenkendöbern in der amtsfreien Stadt Guben wird mit Wirkung vom 01.03.1996 in die Gemeinde Schenkendöbern verlegt.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 20. Februar 1996 ABl./96, [Nr. 12], S. 290

Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen