Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen an Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst des Landes Brandenburg
Aktuelle Fassung
In Nummer 1 meines Rundschreibens vom 02.06.1993 (ABl. S. 1250) werden die Worte
"-Anwärter des mittleren Polizeivollzugsdienstes (§ 1 Abs. 1 Nr. 4),"
gestrichen.
Den Anwärtern des mittleren Polizeivollzugsdienstes der Einstellungsjahrgänge bis einschließlich 1995 wird weiterhin ein Anwärtersonderzuschlag gewährt. Über den Einstellungsjahrgang 1995 hinaus kann lebensälteren Bewerbern für den mittleren Polizeivollzugsdienst mit abgeschlossener Berufsausbildung vorläufig weiterhin ein Anwärtersonderzuschlag gewährt werden.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 12. Februar 1996 | ABl./96, [Nr. 12], S. 292 | |
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