Landesregierung Brandenburg

Änderung der Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Bochow und Göhlsdorf

Aktuelle Fassung

Der Minister des Innern hat in Anwendung von § 9 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg vom 15. Oktober 1993 (GVBl. I S. 398, 402) die Vereinbarung der Gemeinden

Bochow (Amt Groß Kreutz/Landkreis Potsdam-Mittelmark)

und

Göhlsdorf (Amt Lehnin/Landkreis Potsdam-Mittelmark)

vom 13.7.1995 über die Änderung der gemeinsamen Gemeindegrenze genehmigt.

Entsprechend dieser Vereinbarung werden folgende Grundstücke aus der Gemeinde Bochow in die Gemeinde Göhlsdorf mit Wirkung vom 1.1.1996 umgemeindet:

Gemarkung Bochow, Flur 2, Flurstücke

155,156,157/1,157/2, 158,159,160/1,160/2, 161,163/1,163/2,163/4, 163/6,163/7,164,165, 166/4,166/6,166/7 sowie 167 teilweise, und zwar der Teil zwischen den dem Lageplan zu entnehmenden Punkten A, B, C und D.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 1. November 1995 ABl./95, [Nr. 84], S. 1118

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