Staatliche Anerkennung von Erholungsorten
Aktuelle Fassung
Mit Anerkennungsschreiben vom 25.8.1995 wurde der Stadt Rheinsberg gemäß § 16 Abs. 2 des Brandenburgischen Kurortegesetzes (BbgKOG) die vorläufige Anerkennung als Erholungsort verliehen.
Mit Anerkennungsschreiben vom 30.10.1995 wurde der Stadt Lindow und der Gemeinde Neuglobsow gemäß § 16 Abs. 1 BbgKOG die vorläufige staatliche Anerkennung als Erholungsort verliehen.
Mit Anerkennungsschreiben vom 30.10.1995 wurde der Gemeinde Lychen gemäß § 16 Abs. 2 BbgKOG die vorläufige staatliche Anerkennung als Erholungsort verliehen.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 20. Dezember 1995 | ABl./96, [Nr. 4], S. 26 | |
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