Landesregierung Brandenburg

Staatliche Anerkennung von Erholungsorten

Aktuelle Fassung

Mit Anerkennungsschreiben vom 25.8.1995 wurde der Stadt Rheinsberg gemäß § 16 Abs. 2 des Brandenburgischen Kurortegesetzes (BbgKOG) die vorläufige Anerkennung als Erholungsort verliehen.

Mit Anerkennungsschreiben vom 30.10.1995 wurde der Stadt Lindow und der Gemeinde Neuglobsow gemäß § 16 Abs. 1 BbgKOG die vorläufige staatliche Anerkennung als Erholungsort verliehen.

Mit Anerkennungsschreiben vom 30.10.1995 wurde der Gemeinde Lychen gemäß § 16 Abs. 2 BbgKOG die vorläufige staatliche Anerkennung als Erholungsort verliehen.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 20. Dezember 1995 ABl./96, [Nr. 4], S. 26

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