Beamtenversorgung - Feststellung des Anpassungszuschlages 1996 für Versorgungsempfänger
Aktuelle Fassung
Nachstehend gebe ich das Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern vom 5. Dezember 1995 - D II 5 - 223 370 - 1/2 - bekannt:
Für den Zeitraum vom 1. Juli 1994 bis zum 1. Juli 1995 beträgt der gemäß § 4 der Verordnung zum Anpassungszuschlag für Versorgungsempfänger vom 26. Oktober 1992 (BGBl. I S. 1808) festzustellende Vomhundertsatz 0,29.
Der Anpassungszuschlag von 0,29 v. H. wird den am 30. Juni 1994 vorhandenen Versorgungsempfängern ab 1. Januar 1996 gewährt.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 20. Dezember 1995 | ABl./96, [Nr. 3], S. 15 | |
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