Landesregierung Brandenburg

Staatliche Anerkennung von Kurorten

Aktuelle Fassung

Mit Anerkennungsschreiben vom 1. August 1995 wurde der Gemeinde Bad Saarow-Pieskow gemäß § 16 Abs. 2 des Brandenburgischen Kurortegesetzes (BbgKOG) die vorläufige staatliche Anerkennung als Heilbad verliehen.

Mit Anerkennungsschreiben vom 1. November 1995 wurde der Stadt Buckow gemäß § 16 Abs. 2 BbgKOG die vorläufige staatliche Anerkennung als Kneippkurort verliehen. Der Ortsteil Hasenholz ist von der Anerkennung ausgenommen.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 17. November 1995 ABl./95, [Nr. 89], S. 1285

Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen