Staatliche Anerkennung von Kurorten
Aktuelle Fassung
Mit Anerkennungsschreiben vom 1. August 1995 wurde der Gemeinde Bad Saarow-Pieskow gemäß § 16 Abs. 2 des Brandenburgischen Kurortegesetzes (BbgKOG) die vorläufige staatliche Anerkennung als Heilbad verliehen.
Mit Anerkennungsschreiben vom 1. November 1995 wurde der Stadt Buckow gemäß § 16 Abs. 2 BbgKOG die vorläufige staatliche Anerkennung als Kneippkurort verliehen. Der Ortsteil Hasenholz ist von der Anerkennung ausgenommen.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 17. November 1995 | ABl./95, [Nr. 89], S. 1285 | |
Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen