Aufhebung der Befristung der Amtsfreiheit für die Gemeinde Leegebruch
Aktuelle Fassung
Die Befristung der Amtsfreiheit für die Gemeinde Leegebruch (Landkreis Oberhavel) wird mit Wirkung vom 14.11.1995 aufgehoben. Die Gemeinde Leegebruch ist damit auf Dauer und uneingeschränkt amtsfreie Gemeinde.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 1. November 1995 | ABl./95, [Nr. 89], S. 1278 | |
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