Landesregierung Brandenburg

Verlegung des Sitzes des Amtes Schildow

Aktuelle Fassung

Der Minister des Innern hat in Anwendung von § 1 Abs. 3 der Amtsordnung für das Land Brandenburg vom 15. Oktober 1993 (GVBl. I S. 398, 450) seine Zustimmung zur Verlegung des Sitzes des Amtes Schildow (Amtsblatt 1992 S. 1018) erteilt:

Der Sitz des Amtes Schildow
(Landkreis Oberhavel)
wird mit Wirkung vom 16.10.1995
aus der Gemeinde Schildow
in die Gemeinde Mühlenbeck

verlegt.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 29. September 1995 ABl./95, [Nr. 74], S. 916

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