Änderung des Namens des Amtes Zehdenick
Aktuelle Fassung
Der Minister des Innern hat in Anwendung von § 1 Abs. 3 der Amtsordnung für das Land Brandenburg vom 15. Oktober 1993 (GVBl. I S. 398, 450) seine Zustimmung zur folgenden Ände-rung des Namens des Amtes Zehdenick (ABl. 1992 S. 1890) erteilt:
Das Amt Zehdenick
(Landkreis Oberhavel)
wird mit Wirkung vom 27. März 1995 in das Amt
Zehdenick und Gemeinden
umbenannt.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 20. März 1995 | ABl./95, [Nr. 26], S. 342 | |
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