Landesregierung Brandenburg

Änderung der Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Neuenhagen bei Berlin und Schöneiche bei Berlin

Aktuelle Fassung

Der Minister des Innern hat in Anwendung von § 9 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GVBl. I S. 398) die Vereinbarung der Gemeinden Schö-neiche bei Berlin (Land-kreis Oder-Spree) und Neuenha-gen bei Berlin (Landkreis Mär-kisch-Oderland) vom 1. Dezember 1993 über die Änderung der ge-mein-samen Gemein-degrenze genehmigt.

Entsprechend dieser Vereinbarung werden folgende Grund-stücke von der Gemeinde Schöneiche bei Berlin in die Gemein-de Neuenhagen bei Berlin mit Wirkung zum 1. März 1995 um-ge-meindet:

Flur: 2
Flurstücke: 35 bis 65.

Die südliche Begrenzung dieser Grundstücke bildet die neue Gemeindegrenze zwischen den beiden Gemeinden. Dement-sprechend ändert sich der Verlauf der gemein-samen Grenze zwischen den Landkreisen Märkisch-Oder-land und Oder-Spree.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 27. Februar 1995 ABl./95, [Nr. 23], S. 318

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