Änderung der Schreibweise des Namens der Gemeinde Großmachnow
Aktuelle Fassung
Am 21. Februar 1995 hat das Ministerium des Innern mit Wir-kung zum 1. März 1995 dem Beschluß der Gemein-devertre-tung der Gemeinde Großmachnow (Landkreis Teltow-Fläming) zur Änderung der Schreibweise des Namens der Gemeinde gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 der Ge-meindeordnung für das Land Branden-burg zugestimmt. Danach wird der Name der Gemeinde Groß-machnow zukünftig wie folgt geschrieben:
Groß Machnow.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 21. Februar 1995 | ABl./95, [Nr. 23], S. 318 | |
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