Richtlinien für die Gewährung von Entschädigungen bei der Ablieferung von Pflichtexemplaren an die Stadt- und Landesbibliothek Potsdam (PflEVO)
Aktuelle Fassung
- bei Druckwerken mit einer Auflage bis zu 500 Exemplaren und Herstellungskosten ab 100,- DM, bezogen auf ein Exemplar der Auflage, ist auf Antrag in der Regel eine Entschädigung in Höhe der Herstellungskosten zu gewähren. Berechnungsgrundlage für die Herstellungskosten sind die Aufwendungen für Satz, Papier, Druck, Einband und die Autorenhonorare, zuzüglich 40 v. H. hiervon als Gemeinkostenpauschale.
- Bei natürlichen Personen, die nicht gewerbsmäßig Druckwerke verlegen oder herstellen, gilt diese Regelung bereits bei Herstellungskosten ab 35, - DM; jedoch nicht bei Dissertationen und Habilitationsschriften.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 29. September 1994 | ABl./94, [Nr. 78], S. 1602 | |
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