Aufhebung der Befristung der Zuordnung der Gemeinden Babben, Gahro und Crinitz zum Amt Kleine Elster
Aktuelle Fassung
Die Befristung der Zuordnung der Gemeinden
Babben, Gahro und Crinitz
zum Amt Kleine Elster
(Landkreis Elbe-Elster)
ist mit Wirkung vom 29.08.1994 aufgehoben.
Die Zugehörigkeit der genannten Gemeinden zu diesem Amt besteht somit auf Dauer.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 20. September 1994 | ABl./94, [Nr. 71], S. 1447 | |
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