Landesregierung Brandenburg

Aufhebung der Befristung der Zuordnung der Gemeinden Babben, Gahro und Crinitz zum Amt Kleine Elster

Aktuelle Fassung

Die Befristung der Zuordnung der Gemeinden

Babben, Gahro und Crinitz

zum Amt Kleine Elster
(Landkreis Elbe-Elster)

ist mit Wirkung vom 29.08.1994 aufgehoben.

Die Zugehörigkeit der genannten Gemeinden zu diesem Amt besteht somit auf Dauer.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 20. September 1994 ABl./94, [Nr. 71], S. 1447

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