Landesregierung Brandenburg

Änderung des Namens des Amtes Grünheide

Aktuelle Fassung

Der Minister des Innern hat in Anwendung von § 1 Abs. 3 der Amtsordnung für das Land Brandenburg (GVBl. I 1993 S. 450) folgende Änderung des Namens des Amtes Grünheide (ABl. 1992 S. 968) verfügt:

Das Amt Grünheide
(Landkreis Oder-Spree)

wird mit Wirkung zum 1. Juli 1994 in das Amt

Grünheide (Mark)

umbenannt.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 13. September 1994 ABl./94, [Nr. 70], S. 1430

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