Aufhebung der Befristung der Zuordnung der Gemeinde Flecken Zechlin zum Amt Wittstock-Land
Aktuelle Fassung
Die Befristung der Zuordnung der Gemeinde
Flecken Zechlin
zum Amt Wittstock-Land
(Landkreis Ostprignitz-Ruppin)
ist mit Wirkung vom 11.08.1994 aufgehoben.
Die Zugehörigkeit der genannten Gemeinde zu diesem Amt besteht somit auf Dauer.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 20. Mai 1994 | ABl./94, [Nr. 71], S. 1447 | |
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