Landesregierung Brandenburg

Aufhebung der Befristung der Zuordnung der Gemeinde Flecken Zechlin zum Amt Wittstock-Land

Aktuelle Fassung

Die Befristung der Zuordnung der Gemeinde

Flecken Zechlin

zum Amt Wittstock-Land
(Landkreis Ostprignitz-Ruppin)

ist mit Wirkung vom 11.08.1994 aufgehoben.

Die Zugehörigkeit der genannten Gemeinde zu diesem Amt besteht somit auf Dauer.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 20. Mai 1994 ABl./94, [Nr. 71], S. 1447

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