Landesregierung Brandenburg

Ergänzung der Auslegung des Begriffs „herausgehobener Dienstposten“ im Grundsatzbeschluß Nr. 1 des Landespersonalausschusses

Aktuelle Fassung

Die Bekanntmachung der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses vom 30. Dezember 1993 (ABl. 1994 S. 73) wird durch folgenden Satz ergänzt:

In Gemeinden und Ämtern mit bis zu 30 000 Einwohnern sind bereits die mit der Besoldungsgruppe A 12 BBesO bewerteten Planstellen von Amtsleitern herausgehobene Dienstposten.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 25. März 1994 ABl./94, [Nr. 27], S. 403

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