Landesregierung Brandenburg

Durchführung der Verordnung über die Anzeige von Unfällen und Schadensfällen im Zuständigkeitsbereich der Ämter für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik

Aktuelle Fassung

Der Geltungsbereich der Schadensanzeige-Verordnung vom 22. September 1994 erstreckt sich auch auf den Bereich des öffentlichen Dienstes. Die Begriffe "Einrichtungen" und "Ar-beitsstätten" im § 1 Abs. 1 weisen eindeutig auf die Anwendung dieser Verordnung für Dienststellen und ähnliche Verwaltungs-einheiten hin.

Dieser Geltungsbereich entspricht den Festlegungen des Eini-gungsvertrages, der grundsätzlich die Anwendung der Gewer-beordnung und anderer Rechtsbereiche des Arbeitsschutzes auf den öffentlichen Dienst im Beitrittsgebiet festschreibt.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 20. Januar 1994 ABl./95, [Nr. 14], S. 130

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