Festlegung des Sitzes des Amtes Schenkenländchen in der Stadt Teupitz
Aktuelle Fassung
Der Erlaß des Ministers des Innern vom 30. Juli 1992 über die Bildung des Amtes Schenkenländchen (ehemali-ger Kreis Kö-nigs Wusterhausen; heute Landkreis Dahme-Spreewald) (ABl. S. 1054) ist hinsichtlich der Festlegung der Gemein-de Halbe als Amtssitz widerrufen.
Als neuer Amtssitz wird die amtsangehörige Stadt Teu-pitz festgelegt.
Der teilweise Widerruf des Erlasses über die Bildung des Amtes Schenkenländchen und die Festlegung der Stadt Teupitz als Amtssitz wurden am 11. Oktober 1993 wirk-sam.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 29. September 1993 | ABl./94, [Nr. 45], S. 946 | |
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