Landesregierung Brandenburg

Festlegung des Sitzes des Amtes Schenkenländchen in der Stadt Teupitz

Aktuelle Fassung

Der Erlaß des Ministers des Innern vom 30. Juli 1992 über die Bildung des Amtes Schenkenländchen (ehemali-ger Kreis Kö-nigs Wusterhausen; heute Landkreis Dahme-Spreewald) (ABl. S. 1054) ist hinsichtlich der Festlegung der Gemein-de Halbe als Amtssitz widerrufen.

Als neuer Amtssitz wird die amtsangehörige Stadt Teu-pitz festgelegt.

Der teilweise Widerruf des Erlasses über die Bildung des Amtes Schenkenländchen und die Festlegung der Stadt Teupitz als Amtssitz wurden am 11. Oktober 1993 wirk-sam.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 29. September 1993 ABl./94, [Nr. 45], S. 946

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