Richtlinie für die Beurteilung von Mängeln bei Hauptuntersuchungen von Fahrzeugen nach § 29 StVZO
Aktuelle Fassung
Hiermit wird mit sofortiger Wir-kung die
Richtlinie für die Beurteilung von Mängeln bei Haupt-unter-su-chungen von Fahrzeugen nach § 29 StVZO und Anlage VIII, Nr. 1.2 in Verbindung mit Nr. 3.1, 3.3 und 4.2 StVZO
veröffentlicht im Verkehrsblatt Heft 6 (1993) S. 240 bis 247 zur verbindlichen Anwendung im Land Branden-burg einge-führt.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 17. Juni 1993 | ABl./93, [Nr. 63], S. 1294 | |
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