Landesregierung Brandenburg

Richtlinie für die Beurteilung von Mängeln bei Hauptuntersuchungen von Fahrzeugen nach § 29 StVZO

Aktuelle Fassung

Hiermit wird mit sofortiger Wir-kung die

Richtlinie für die Beurteilung von Mängeln bei Haupt-unter-su-chungen von Fahrzeugen nach § 29 StVZO und Anlage VIII, Nr. 1.2 in Verbindung mit Nr. 3.1, 3.3 und 4.2 StVZO

veröffentlicht im Verkehrsblatt Heft 6 (1993) S. 240 bis 247 zur verbindlichen Anwendung im Land Branden-burg einge-führt.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 17. Juni 1993 ABl./93, [Nr. 63], S. 1294

Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen