Durchführung von Abgasuntersuchungen an Kraftfahrzeugen
Aktuelle Fassung
Hiermit werden mit sofortiger Wirkung der
- Plan für die Durchführung von Schulungen der Fach-kräfte, die mit Abgasuntersuchungen nach § 47a StVZO in Verbindung mit Anlage VIII a Nr. 3.1.2 und Nr. 3.2 zur StVZO befaßt werden (Ab-gasuntersuchungs-Schu-lungsplan) sowie die
- Richtlinien für die Anerken-nung von Kraftfahrzeug-werk-stät-ten für die Durchführung von Abgasuntersuchun-gen nach § 47b StVZO in Verbindung mit § 47a Abs. 2 in Verbindung mit Anlage VIII a StVZO (Abgasunter-suchungs-Anerken-nungs-richt-linie) und die
- Richtlinie für die Durchführung und den Ablauf der Abgas-untersuchungen nach § 47a StVZO in Verbindung mit Anlage VIII a und Anlage IX a StVZO (Abgasunter-suchungs-Durchfüh-rungs- und Verfahrens-richt-li-nie),
veröffentlicht im Verkehrsblatt Heft 5 (1993) S. 199 bis 217, zur verbindlichen Anwendung im Land Brandenburg einge-führt.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 28. April 1993 | ABl./93, [Nr. 44], S. 914 | |
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