Landesregierung Brandenburg

Durchführung von Abgasuntersuchungen an Kraftfahrzeugen

Aktuelle Fassung

Hiermit werden mit sofortiger Wirkung der

  1. Plan für die Durchführung von Schulungen der Fach-kräfte, die mit Abgasuntersuchungen nach § 47a StVZO in Verbindung mit Anlage VIII a Nr. 3.1.2 und Nr. 3.2 zur StVZO befaßt werden (Ab-gasuntersuchungs-Schu-lungsplan) sowie die
  2. Richtlinien für die Anerken-nung von Kraftfahrzeug-werk-stät-ten für die Durchführung von Abgasuntersuchun-gen nach § 47b StVZO in Verbindung mit § 47a Abs. 2 in Verbindung mit Anlage VIII a StVZO (Abgasunter-suchungs-Anerken-nungs-richt-linie) und die
  3. Richtlinie für die Durchführung und den Ablauf der Abgas-untersuchungen nach § 47a StVZO in Verbindung mit Anlage VIII a und Anlage IX a StVZO (Abgasunter-suchungs-Durchfüh-rungs- und Verfahrens-richt-li-nie),

veröffentlicht im Verkehrsblatt Heft 5 (1993) S. 199 bis 217, zur verbindlichen Anwendung im Land Brandenburg einge-führt.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 28. April 1993 ABl./93, [Nr. 44], S. 914

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