Bearbeitung von Kreditkartendelikten
Aktuelle Fassung
Hiermit setze ich die in der Sonderausgabe des Bundes-krimi-nal-blattes Nr. 53/92 abgedruckten "Bundeseinheitli-chen Richt-linien für die Bearbeitung von Kreditkarten-delikten" und die in der Sonderausgabe des Bundeskri-minalblattes Nr. 26/93 abge-druckten "Richtlinien für die Sachbearbeitung der Euroscheck-kriminalität" für das Land Brandenburg in Kraft.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 27. Februar 1993 | ABl./93, [Nr. 49], S. 1057 | |
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