Landesregierung Brandenburg

Ermittlung der Emissionen und Immissionen von luftverunreinigenden Stoffen, Geräuschen und Erschütterungen sowie Prüfung der technischen Geräte und Einrichtungen

Aktuelle Fassung

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Stellen zur Ermittlung der Emissionen und Immissionen von luftverunreinigenden Stoffen, Geräuschen und Erschütterungen sowie Kalibrierung und Prüfung von Meßeinrichtungen

1.1 Bekanntgabe

Für die

  • Durchführung von Ermittlungen nach §§ 26, 28 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Kalibrierung und Prüfung von Meßeinrichtungen nach
    § 26 Abs. 5, § 28 Abs.1 der 13. BImSchV
    § 12 Abs. 7 der 2. BImSchV
    § 10 Abs. 2 und 3 der 17. BImSchV und
    Nr. 3.2 der TA Luft

werden die in der Anlage 1 zu dieser Bekanntmachung genannten Stellen in dem jeweils festgelegten Umfang widerruflich bekanntgegeben. Der Bekanntgabeumfang ist entsprechend dem Schlüssel in Anlage 2 nach Gruppen und Bereichen gegliedert. Angaben zur Befristung und Einschränkungen bei der Bekanntgabe sind zu beachten.

Mit der Eingrenzung der Bekanntgabe von Stellen auf die Ermittlung von produktionsspezifischen Emissionen in be stimmten Branchen ist kein Anspruch verbunden. Mit der Durchführung von Ermittlungen in diesen Branchen können auch andere bekanntgegebene Stellen beauftragt werden.

Die Reihenfolge der Auflistung der bekanntgegebenen Stellen ist willkürlich.

Die Bekanntgabe erfolgt auf der Grundlage der Bekanntmachung vom 15.01.1993 (ABl. S. 174).

Anmerkung: Die Anlagen wurden nicht aufgenommen.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 15. Januar 1993 ABl./93, [Nr. 10], S. 200

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