Widmung der BAB-Tankanlage „Waldeck“ als Bestandteil der BAB 113 in der Gemeinde Waltersdorf, Landkreis Königs Wusterhausen
Aktuelle Fassung
Die neugebaute, am 20.12.1991 dem Verkehr freigegebene, beiderseits der BAB 113 gelegene Tankanlage "Waldeck" erhält die Eigenschaft eines Nebenbetriebes der BAB 113 (vgl. § 1 Abs. 3 Nr. 5 Bundesfernstraßengesetz i. d. F. vom 8. August 1990 - BGBl. I S. 1714 -) und wird Bestandteil der BAB 113.
Die Widmung wird im Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung Klage beim Kreisgericht Potsdam-Stadt - Kammer für Verwaltungssachen - , Hegelallee 8, O-1561 Potsdam, erhoben werden.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 5. November 1992 | ABl./92, [Nr. 92], S. 2083 | |
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