Bildung des Amtes Stahnsdorf
Aktuelle Fassung
Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung des folgenden Amtes erteilt:
Amt Stahnsdorf mit Sitz in der geschäftsführenden Gemeinde Stahnsdorf, bestehend aus den Gemeinden
Schenkenhorst
Sputendorf
Güterfelde
Stahnsdorf
Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Potsdam-Land.
In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen des o. g. Amtes der 26.10.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 22. Oktober 1992 | ABl./92, [Nr. 91], S. 2067 | |
Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen