Landesregierung Brandenburg

Bildung des Amtes Schenkendöbern

Aktuelle Fassung

Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Be-schlüssen über die Bildung des folgenden Amtes erteilt:

Amt Schenkendöbern mit Sitz in der amtsfreien Stadt Guben, bestehend aus den Gemeinden

Atterwasch
Grabko
Bärenklau
Lübbinchen
Pinnow
Reicherskreuz
Staakow
Groß Drewitz
Grano
Lauschütz
Sembten
Groß Gastrose
Krayne
Schenkendöbern
Kerkwitz

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Guben.

Gem. § 1 Abs. 4 AmtsO werden die Stadt Jänschwalde sowie die Gemeinden Horno, Grießen und Drewitz (Kreis Guben) dem Amt Schenkendöbern zugeordnet.

In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Ver-fahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zu-standekommen des o. g. Amtes der 1.10.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit be-kannt-gemacht.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 23. September 1992 ABl./92, [Nr. 81], S. 1910

Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen