Bildung des Amtes Liebenwalde
Aktuelle Fassung
Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung des folgenden Amtes erteilt:
Amt Liebenwalde mit Sitz in Liebenwalde, bestehend aus den Gemeinden
Hammer
Kreuzbruch
Neuholland
Liebenthal
Liebenwalde
Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Oranienburg.
Die Zustimmung gilt befristet bis zum 15.9.1994.
In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen des o. g. Amtes der 15.9.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 14. September 1992 | ABl./92, [Nr. 75], S. 1869 | |
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