Bildung des Amtes Niederer Fläming
Aktuelle Fassung
Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung des folgenden Amtes erteilt:
Amt Niederer Fläming mit Sitz in Werbig, bestehend aus den Gemeinden
Borgisdorf
Bochow
Gräfendorf
Hohengörsdorf
Hohenahlsdorf
Reinsdorf
Riesdorf
Schlenzer
Sernow
Welsickendorf
Werbig
Zellendorf
Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Jüterbog.
Gem. § 1 Abs. 4 AmtsO werden die Gemeinden Herbersdorf, Hohenseefeld, Ihlow, Meinsdorf, Nonnendorf, Waltersdorf und Wiepersdorf (Kreis Jüterbog) dem Amt Niederer Fläming zugeordnet.
In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen des o. g. Amtes der 6.9.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 4. September 1992 | ABl./92, [Nr. 75], S. 1867 | |
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