Landesregierung Brandenburg

Bildung des Amtes Rehbrücke

Aktuelle Fassung

Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung des folgenden Amtes erteilt:

Amt Rehbrücke mit Sitz in Bergholz-Rehbrücke, bestehend aus den Gemeinden

Bergholz-Rehbrücke
Fahlhorst
Nudow
Saarmund
Tremsdorf

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Potsdam-Land.

Gem. § 1 Abs. 4 AmtsO wird die Gemeinde Philippsthal (Kreis Potsdam-Land) dem Amt Rehbrücke zugeordnet.

Die Zustimmung gilt befristet bis zum 15.9.1994.

In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen des Amtes und der Zuordnung der 15.9.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 31. August 1992 ABl./92, [Nr. 78], S. 1830

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