Landesregierung Brandenburg

Bildung des Amtes Doberlug-Kirchhain und Umland

Aktuelle Fassung

Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung des folgenden Amtes erteilt:

Amt Doberlug-Kirchhain mit Sitz in der geschäftsführenden Stadt Doberlug-Kirchhain, bestehend aus den Gemeinden

Arenzhain
Buchhain
Dübrichen
Hennersdorf
Lugau
Trebbus
Werenzhain
Prießen
Doberlug-Kirchhain

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Finsterwalde.

In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen des o. g. Amtes der 28.8.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 26. August 1992 ABl./92, [Nr. 81], S. 1910

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