Landesregierung Brandenburg

Bildung des Amtes Meyenburg

Aktuelle Fassung

Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung des folgenden Amtes erteilt:

Amt Meyenburg mit Sitz in der Stadt Meyenburg, bestehend aus den Gemeinden

Frehne
Jännersdorf
Krempendorf
Schmolde
Stepenitz
Meyenburg

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Pritzwalk.

Die Zustimmung gilt befristet bis zum 28.8.1994.

In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen des o. g. Amtes der 28.8.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 26. August 1992 ABl./92, [Nr. 75], S. 1866

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