Bildung des Amtes Meyenburg
Aktuelle Fassung
Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung des folgenden Amtes erteilt:
Amt Meyenburg mit Sitz in der Stadt Meyenburg, bestehend aus den Gemeinden
Frehne
Jännersdorf
Krempendorf
Schmolde
Stepenitz
Meyenburg
Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Pritzwalk.
Die Zustimmung gilt befristet bis zum 28.8.1994.
In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen des o. g. Amtes der 28.8.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 26. August 1992 | ABl./92, [Nr. 75], S. 1866 | |
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