Bildung des Amtes Golßener Land
Aktuelle Fassung
Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Be-schlüssen über die Bildung des folgenden Amtes erteilt:
Amt Golßener Land mit Sitz in der Stadt Golßen, bestehend aus den Gemeinden
Falkenhain
Glienig
Jetsch
Kasel-Golzig
Mahlsdorf
Schiebsdorf
Sellendorf
Zützen
Golßen
Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Luckau.
In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Ver-fahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zu-standekommen des o. g. Amtes der 20.08.1992 festgelegt. Die-ser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 15. August 1992 | ABl./92, [Nr. 69], S. 1278 | |
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