Landesregierung Brandenburg

Bildung des Amtes Golßener Land

Aktuelle Fassung

Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Be-schlüssen über die Bildung des folgenden Amtes erteilt:

Amt Golßener Land mit Sitz in der Stadt Golßen, bestehend aus den Gemeinden

Falkenhain
Glienig
Jetsch
Kasel-Golzig
Mahlsdorf
Schiebsdorf
Sellendorf
Zützen
Golßen

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Luckau.

In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Ver-fahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zu-standekommen des o. g. Amtes der 20.08.1992 festgelegt. Die-ser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 15. August 1992 ABl./92, [Nr. 69], S. 1278

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