Landesregierung Brandenburg

Bildung des Amtes Ruhland

Aktuelle Fassung

Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung des folgenden Amtes erteilt:

Amt Ruhland mit Sitz in der Stadt Ruhland, bestehend aus den Gemeinden

Guteborn
Grünewald
Hermsdorf-Lipsa
Schwarzbach-Biehlen
Jannowitz
Ruhland

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Senftenberg.

In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. BB II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen des o. g. Amtes der 20.8.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 5. August 1992 ABl./92, [Nr. 67], S. 1256

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