Landesregierung Brandenburg

Bildung des Amtes Schildow

Aktuelle Fassung

Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung des folgenden Amtes erteilt:

Amt Schildow mit Sitz in der Gemeinde Schildow, bestehend aus den Gemeinden

Mühlenbeck
Schildow
Schönfließ
Stolpe-Dorf
Stolpe-Süd

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Oranienburg.

In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. BB II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen des o. g. Amtes der 31.7.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 26. Juli 1992 ABl./92, [Nr. 58], S. 1018

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