Landesregierung Brandenburg

Bildung des Amtes Ortrand

Aktuelle Fassung

Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung des folgenden Amtes erteilt:

Amt Ortrand mit Sitz in der Stadt Ortrand, bestehend aus den Gemeinden

Großkmehlen
Kroppen
Lindenau
Tettau
Ortrand

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Senftenberg

In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. BB II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen des o. g. Amtes der 31.7.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 20. Juli 1992 ABl./92, [Nr. 62], S. 1054

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