Bildung des Amtes Müncheberg
Aktuelle Fassung
Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung des folgenden Amtes erteilt:
Amt Müncheberg mit Sitz in der Stadt Müncheberg, bestehend aus den Gemeinden
Trebnitz
Jahnsfelde
Hermersdorf/Obersdorf
Eggersdorf/Mü.
Hoppegarten/Mü. und der Stadt
Müncheberg
der Kreise Seelow und Strausberg.
Rechtsaufsichtsbehörde für das Amt und seine Gemeinden ist gem. § 15 Abs. 1 AmtsO der Landrat des Kreises Strausberg.
In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen des o. g. Amtes der 16.07.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 13. Juli 1992 | ABl./92, [Nr. 54], S. 969 | |
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