Landesregierung Brandenburg

Bildung des Amtes Müncheberg

Aktuelle Fassung

Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung des folgenden Amtes erteilt:

Amt Müncheberg mit Sitz in der Stadt Müncheberg, bestehend aus den Gemeinden

Trebnitz
Jahnsfelde
Hermersdorf/Obersdorf
Eggersdorf/Mü.
Hoppegarten/Mü. und der Stadt
Müncheberg

der Kreise Seelow und Strausberg.

Rechtsaufsichtsbehörde für das Amt und seine Gemeinden ist gem. § 15 Abs. 1 AmtsO der Landrat des Kreises Strausberg.

In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen des o. g. Amtes der 16.07.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 13. Juli 1992 ABl./92, [Nr. 54], S. 969

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