Landesregierung Brandenburg

Bildung der Ämter Gransee und Gemeinden sowie Fürstenberg

Aktuelle Fassung

Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung der folgenden Ämter erteilt:

Amt Gransee und Gemeinden mit Sitz in der Stadt Gransee, bestehend aus den Gemeinden

Großwoltersdorf
Neuglobsow
Menz
Kraatz-Buberow
Meseberg
Schulzendorf
Wolfsruh
Zernikow
Seilershof
Dollgow
Schönermark
Rönnebeck
Altlüdersdorf
Baumgarten
Neulögow
Sonnenberg und der Stadt
Gransee

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Gransee.

Amt Fürstenberg mit Sitz in der Stadt Fürstenberg, bestehend aus den Gemeinden

Himmelpfort
Altthymen
Steinförde
Zootzen
Bredereiche
Blumenow
Barsdorf
Tornow
Dannenwalde und der Stadt
Fürstenberg

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Gransee.

In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen der o. g. Ämter der 21.07.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 8. Juli 1992 ABl./92, [Nr. 54], S. 967

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