Bildung des Amtes Emster-Havel
Aktuelle Fassung
Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung des folgenden Amtes erteilt:
Amt Emster-Havel mit Sitz in der Gemeinde Jeserig, bestehend aus den Gemeinden
Götz
Gollwitz
Jeserig
Schenkenberg
Trechwitz
Wust
Damsdorf
Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Brandenburg/Land.
In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen des o. g. Amtes der 01.07.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 30. Juni 1992 | ABl./92, [Nr. 52], S. 951 | |
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