Bildung des Amtes Odervorland
Aktuelle Fassung
Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung des folgenden Amtes erteilt:
Amt Odervorland mit Sitz in der Gemeinde Briesen, bestehend aus den Gemeinden
Briesen
Alt Madlitz
Biegen
Falkenberg
Jacobsdorf
Petersdorf/b. Br.
Pillgram
Sieversdorf
Wilmersdorf
Berkenbrück
Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Fürstenwalde.
In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen des o. g. Amtes der 30.06.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 25. Juni 1992 | ABl./92, [Nr. 52], S. 951 | |
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